Notwendige Treppen – Voraussetzung für Treppenlift

Der Einbau eines Treppenlifts ist in den meisten Häusern technisch ohne Komplikationen möglich. Einen Treppenlift im eigenen Haus dürfen Sie ohne Baugenehmigung montieren lassen.

Anders sieht es bei öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden mit Publikumsverkehr aus. Hier muss ein Antrag bei der zuständigen Behörte gestellt werden. Diese prüft im Rahmen einer Ortsbegehung die baulichen Vorraussetzungen. Sind Sie sich nicht sicher, erkundigen Sie sich einfach bei uns und beschreiben Ihre Lage oder fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach.

Baumaterial der Treppe

Treppenform

Gerade Treppe

  • Einbau von Treppenliften auf jeder geraden Treppe möglich
  • Treppenlänge und Etagenanzahl sind keine Blockaden!

Kurvige Treppe

Kurvige Treppen erfordern immer ein Begehung mit einem Aufmaß und sind Spezialanfertigungen, da die Schienen des Liftes für die Treppe entsprechend gebogen werden müssen.

Material der Treppe

Ob Holztreppe, Treppen aus Beton, Stein, Marmor, Stahl oder ähnlichem.

Für den Einbau eines Treppenlifts spielt das Material der Treppe, des Bodens oder der Wände spielt keine tragende Rolle. Durch moderne Bohrtechniken und vielseitige Befestigungsmethoden ist die Montage eines Treppenlifts an nahezu jedem Treppen-, Wand- oder Bodenmaterial möglich. Bei einem persönlichen Vor-Ort-Termin überprüfen wir die Tragfähigkeit des Materials und geben Auskunft darüber, wie genau der Treppenlift installiert werden kann.

Haben Sie Fragen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um unsere Produkte

Manuel Arlt Experte für Treppenlifte und Mobilitätslösungen

Manuel Arlt
Ihr Ansprechpartner bei RehaLift berät Sie gerne kostenlos und individuell!

manuel.arlt@acumax.ch
+41 (0) 56 249 09 55
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