Treppenmindestlaufbreite

Die Treppenmindestlaufbreite ist die horizontale Strecke der einzelnen Stufen, beispielsweise zwischen Wand und Geländer. Gemäß den technischen Baubestimmungen darf der Einbau eines Treppenlifts die Treppenmindestlaufbreite von 100 cm nicht wesentlich einschränken. Bei Mietobjekten mit weniger als zwei Einheiten reicht eine Treppenbreite von 80 cm aus.

Die Beachtung der Treppenmindestlaufbreite in diesem Kontext ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Treppenlift nicht nur den individuellen Anforderungen der Nutzer gerecht wird, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards entspricht. Der Raum zwischen Wand und Geländer spielt dabei eine zentrale Rolle, um die sichere Installation und Nutzung des Treppenlifts zu gewährleisten.

In Anbetracht dieser technischen Anforderungen sollten bei der Planung und Installation eines Treppenlifts die örtlichen Gegebenheiten und die baulichen Strukturen genau berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass der Treppenlift problemlos in die vorhandene Architektur integriert werden kann, ohne die Treppenmindestlaufbreite wesentlich zu beeinträchtigen.

Bei „notwendigen Treppen“ als Teil des Rettungsweges ist die Einhaltung der Mindestlaufbreite besonders kritisch, da diese Treppen im Ernstfall eine schnelle Evakuierung ermöglichen müssen. Der Treppenlift soll dabei nicht nur eine komfortable Alltagsmobilität ermöglichen, sondern auch die Sicherheit im Notfall gewährleisten.

Die technischen Baubestimmungen legen somit fest, dass der Einbau eines Treppenlifts so erfolgen muss, dass die Treppenmindestlaufbreite von 100 cm nicht wesentlich eingeschränkt wird. Diese Norm stellt sicher, dass auch bei der Nutzung eines Treppenlifts auf „notwendigen Treppen“ die geforderten Sicherheitsstandards und Fluchtwege eingehalten werden.

Es ist ratsam, im Vorfeld einer Treppenliftinstallation die genauen Anforderungen der technischen Baubestimmungen zu überprüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass der Treppenlift nicht nur den persönlichen Bedürfnissen entspricht, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Treppenmindestlaufbreite gerecht wird.

Die Berücksichtigung dieser technischen Aspekte im Planungsprozess trägt dazu bei, dass der Treppenlift nicht nur als komfortable Mobilitätslösung dient, sondern auch den höchsten Sicherheitsstandards entspricht, insbesondere bei „notwendigen Treppen“ als Teil des Rettungsweges.

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Manuel Arlt Experte für Treppenlifte und Mobilitätslösungen

Manuel Arlt
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